Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegeben Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Meines Erachtens muss man hier die Garage als Ganzes betrachten und nicht die einzelnen Garagenräume, an denen Sie Sondereigentum haben. Es ist deshalb insoweit zu differenzieren. Ferner ist auch der Wohneigentümer verpflichtet, die im Sondereigentum stehende Garage "instandzuhalten".
Das Protokoll und die Einladung zur Versammlung lagen leider nicht zur Prüfung vor.
Falls zb das Garagendach als solches oder sonstiger tragender Teile saniert werden müssten, kann man den Sondereigentümern doch zur Duldung auffordern bzw. seine Garage zu räumen.
Die Kostenregelung, dass nur der Verursacher Mehrkosten zu zahlen hat, wenn er beispielsweise die Garage nicht räumt, halte ich für gesetzeskonform.
Bitte übersenden Sie noch das Protokoll und die Einladung zur Versammlung.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Patrick Hermes, Rechtsanwalt
habe ihnen einladung und protokoll an ihre
e-mail adresse gesendet
Ich kann die Einladung und Protokoll nicht lesen.
Bitte per Telefax versenden oder per pdf-Datei und nicht als jpg. Bild.