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Amtsgericht Geschäftsstelle

11. Februar 2005 09:15 |
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Anwaltsrecht, Gebührenrecht, Verfahrensrecht


Beantwortet von


in unter 1 Stunde

Kurze Frage: Wenn für A - Adresse bisher ubk.- ggf. Vorladungen zur Abgabe der eV beim AG XYZ vorliegen und A nun wg. einem anderen Sachverhalt eine zivilrechtliche Klage beim selben AG einreichen muss, ist es dann möglich, daß die Adresse (Klage) Rubrum an die GVZ weitergeleitet werden??

11. Februar 2005 | 09:19

Antwort

von


(2984)
Damm 2
26135 Oldenburg
Tel: 0441 26 7 26
Web: https://WWW.RA-BOHLE.DE
E-Mail:
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Sehr geehrter Ratsuchender,

es ist dochaus möglich, dass die neue Adresse dann an die GVZ weitergeleitet wird.

Ich bedauere, Ihnen kinen günstigere Mitteilung machen zu können.


Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle


ANTWORT VON

(2984)

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