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Altersteilzeit im Blockmodell

12. Dezember 2022 11:30 |
Preis: 30,00 € |

Arbeitsrecht


Beantwortet von

Zusammenfassung

Fragen zur Erwerbsminderungsrente bei Altersteilzeit

Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe eine Frage zum Thema Altersteilzeit im Blockmodell (3 Jahre Arbeitsphase, 3 Jahre Ruhephase).

Wie verhält es sich, wenn während der Arbeitsphase nach 2 Jahren eine schwere Krankheit eintritt und in der Folge eine Erwerbsunfähigkeit entsteht und Rente gezahlt wird.

Wird das Arbeitszeitguthaben aus den 2 Jahren ausgezahlt.

Vielen Dank für Ihre Bemühungen.



15. Dezember 2022 | 16:19

Antwort

von


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Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:


Das angesparte Arbeitsentgelt muss ausgezahlt werden und findet dann jedoch bei Berechnung der Höhe der Erwerbsminderungsrente nach § 96a SGB VI Beachtung. D.h. Sie erhalten die Rente nicht in vollem Umfang. Das ist grundsätzlich abhängig von der Höhe der Rente und das Arbeitsentgeltes.

Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie gern nachfragen.

Mit vorzüglicher Hochachtung


Simone Sperling
---------------------------------------
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Familien- und Erbrecht
Fachanwältin für Arbeitsrecht
Betriebswirt (HWK)

Datenschutz:
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