Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Das angesparte Arbeitsentgelt muss ausgezahlt werden und findet dann jedoch bei Berechnung der Höhe der Erwerbsminderungsrente nach § 96a SGB VI Beachtung. D.h. Sie erhalten die Rente nicht in vollem Umfang. Das ist grundsätzlich abhängig von der Höhe der Rente und das Arbeitsentgeltes.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie gern nachfragen.
Mit vorzüglicher Hochachtung
Simone Sperling
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Rechtsanwältin
Fachanwältin für Familien- und Erbrecht
Fachanwältin für Arbeitsrecht
Betriebswirt (HWK)
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15. Dezember 2022
|
16:19
Antwort
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