Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Leider ist es korrekt, dass im Blockmodell eine Höchstdauer von 3 Jahren für die Altersteilzeit besteht. 1,5 Jahre wird voll gearbeitet und der Vergütungsanspruch "bespart" und 1,5 Jahre beträgt die Freistellungsphase.
Diese Beschränkung auf 3 Jahre ergibt sich aus § 2 Abs. 2 Nr. 1 AltTZG. Denn die unumgängliche Voraussetzung nach § 2 Abs. 1 Nr. 2 AltTZG (Verminderung auf die Hälfte der bisherigen wöchentlichen Arbeitszeit) gilt auch auch dann als erfüllt, wenn die wöchentliche Arbeitszeit im Durchschnitt eines Zeitraums von bis zu 3 Jahren die Hälfte der bisherigen wöchentlichen Arbeitszeit nicht überschreitet und der Beschäftigte versicherungspflichtig i. S. d. SGB III arbeitet.
Beim Blockmodell wird zunächst voll gearbeitet und das "halbe" Gehalt gezahlt. In der Freistellungsphase wird dann die andere "Hälfte" des Gehalts ohne Tätigkeit ausgezahlt, so dass sich im Durchschnitt dieser Zeit eine Reduzierung der Tätigkeit auf 50 % ergibt. Da das Gesetz hier den Durchschnitt von höchstens 3 Jahren vorschreibt, ist dies leider die Höchstgrenze für diese Durchschnittsbildung und somit beim Blockmodell auch die Höchstgrenze der Dauer, da sonst die Verminderung auf die Hälfte der Arbeitszeit nicht mehr im Durchschnitt gewährleistet ist. Würde das Blockmodell z.B. 4 Jahre dauern, so würden nach s § 2 Abs. 2 Nr. 1 AltTZG trotzdem nur ein Zeitraum von 3 Jahren berücksichtigt werden. wir hätten also 1 Jahr Ansparung und 2 Jahre Freistellung oder umgekehrt, kommen aber definitiv nicht auf die Reduzierung auf die Hälfte der Arbeitszeit und erfüllen somit nicht mehr die Voraussetzung des § 2 Abs. 1 Nr. 2 AltTZG.
Nur bei Regelung in einem Tarifvertrag oder einer Betriebsvereinbarung oder aufgrund einer kirchenrechtlichen Regelung ist eine Verlängerung dieses Durchschnittszeitraums ( auf 6 Jahre) möglich, was auch zu einer Verlängerungsmöglichkeit des Blockmodells auf 6 Jahre führt.
Es tut mir leid , dass ich keine besseren Nachrichten für sie habe.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen