Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Selbstverständlich ist zwischen Ihnen und dem Gast ein Beherbungsvertrag entstanden. Soweit eine Fortsetzung aufgrund der Vorkommnisse unzumutbar ist, dürfen Sie (jedenfalls nach vorheriger Abmahnung) ihn vor die Tür setzen, dazu können Sie gerne aufgrund des Hausrechts (nach Kündigung des Vertrages) dösen zur Not mit Hilfe der Polizei.
Ich halte es für sinnvoll, das Bezirksamt vorsorglich zu kontaktieren, zwingend ist dies jedoch nicht. Allerdings formell etwas flüssiger. Ein dauerhafter Wohnraummietvertrag liegt nicht vor und damit ist auch nicht anders vorzugehen als bei anderen Gästen.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Hallo,
vielen Dank für Ihre Antwort.
Wenn ich es richtig verstanden habe könnte die Vorgehensweise so ablaufen.
Nach mehrmaligen Abmahnungen wurde der Beherbergungsvertrag von mir gestern Fristlos gekündigt,
jedoch habe ich wohlwollend eine Frist von 5 Tagen eingeräumt.
Und wenn sich der Gast nach 5 Tagen weigert das Zimmer zu verlassen, müsste ich mit Hilfe der Polizei
den Gast hinausbefördern.
Dann müsste dieser Ablauf den gesetzlichen Möglichkeiten entsprechen, oder?
Vielen dank und freundliche Grüße
Guten Morgen!
Genau so sehe ich das. Soweit allerdings, was ich mir kaum vorstellen kann, die Polizei Einwönde hat, weisen Sie darauf hin, dass keinerlei dauerhaftes Vertragsverhältnis begründet ist. Gibt es dann noch immer Schwierigkeiten dies durchzusetzen, melden Sie sich doch bitte!
Mit freundlichen Grüßen Hellmann