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Alkohol am Steuer/ nicht angehalten

28. Mai 2023 22:27 |
Preis: 30,00 € |

Strafrecht


Beantwortet von


23:19

Eine Bekannte hat in einem Lokal Alkohol konsumiert und ist auch Auto gefahren. Sie wurde nicht von der Polizei angehalten, es ist auch nichts weiter passiert. Sie ist aber der Meinung, dass Zeugen sich ihr Kennzeichen gemerkt haben und das Lokal war auch Video überwacht. Ihre Angst ist, dass aufgrund von Zeugenaussagen (Exfreundin von ihrem jetzigen Freund) und Video Aufnahmen ihr der Führerschein entzogen werden kann. Ist die Angst berechtigt ? Das ganze liegt jetzt schon eine Woche zurück.

28. Mai 2023 | 22:51

Antwort

von


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Sehr geehrter Fragesteller,

zu Ihrer Anfrage nehme ich wie folgt Stellung:


1.

Es ist höchst unwahrscheinlich, dass gegen Ihre Bekannte ein Ermittlungsverfahren eingeleitet wird, insbesondere weil die Polizei sie nicht angehalten und eine Atemalkoholmessung durchgeführt hat.


2.

Jetzt, also viel später, könnte man die Blutalkoholkonzentration zur Zeit, als die Bekannte gefahren ist, nicht mehr feststellen.


Mit freundlichen Grüßen

Gerhard Raab
Rechtsanwalt


Rückfrage vom Fragesteller 28. Mai 2023 | 22:54

Hallo Herr Raab, herzlichen Dank für die schnelle Antwort.

Sie ist aber der Meinung, dass die Polizei auf den Videoaufzeichnung , die konsumierten Getränke zählen könnte und so Rückschlüsse ziehen, dass sie alkoholisiert gefahren sei und sie dadurch ihren Führerschein verlieren wird. Kann das passieren ?

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 28. Mai 2023 | 23:19

Sehr geehrter Fragesteller,

zu Ihrer Nachfrage nehme ich wie folgt Stellung:


Durch zählen der konsumierten Getränke kann man nicht rechtssicher auf die Blutalkoholkonzentration schließen.

Sollte es tatsächlich zu einem Verfahren kommen, was ich nicht für wahrscheinlich halte, könnte ein Verteidiger erreichen, das es nicht zu einem Fahrverbot oder einem Führerscheinentzug kommt.


Mit freundlichen Grüßen

Gerhard Raab
Rechtsanwalt

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