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Ärztliche Approbation

25. August 2015 11:58 |
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Generelle Themen


Beantwortet von


in unter 1 Stunde

Hallo,

Vor zehn Jahren habe ich zwei Ladendiebstähle begangen und wurde unter Bildung einer Gesamtgeldstrafe zu 30 Tagessätzen von je 20 Euro verurteilt.
Davor und danach hab ich mir nichts mehr zu Schulden kommen lassen.

Jetzt bin ich fast fertig mit meinem Medizinstudium und werde bald meine Approbation beantragen. Dafür muss ich zusätzlich zur Abgabe eines Führungszeugnisses auch die Erklärung unterschreiben dass gegen mich kein gerichtliches Strafverfahren oder Ermittlungsverfahren anhängig ist oder war.

Wie soll ich hier vorgehen? Wie ist sowas anzugeben? Kann diese "Altlast" die Approbation in irgendeiner Weise gefährden?
Ist diese alte Verurteilung in diesem Fall überhaupt noch nachzuprüfen da ja sicherlich schon eine Löschung aus dem Bundeszentralregister stattgefunden hat?

Wärend meines Studiums musste ich auch mehrmals unterschreiben dass ich nicht vorbestraft bin. Das habe ich auch getan. Der Definition nach bin und war ich das auch nicht, oder? Auch zu Beginn des Studiums nicht als die "Tat" erst 4 Jahre her war.


Vielen Dank für Ihre Antwort!


25. August 2015 | 12:19

Antwort

von


(87)
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Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:


Auf Grund der Tatsache, dass Sie damals lediglich zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen verurteilt worden sind, wurde diese Verurteilung zwar in das Bundeszentralregister, nicht aber in Ihr Führungszeugnis eingetragen (§ 32 Abs. 2 Nr. 5a BZRG ). Auf Grund der Regelung des § 53 BZRG müssen Sie solche Vorstrafen nicht offenbaren, die ihrerseits nicht in ein Führungszeugnis aufzunehmen sind. Sie durften sich also zurecht als "nicht vorbestraft" bezeichnen.

Die Tilgungsfrist beträgt im übrigen 5 Jahre. D.h. dass die Eintragung im Bundeszentralregister bereits seit geraumer Zeit gelöscht wurde. Sie müssen sich daher im Ergebnis keinerlei Sorgen im Hinblick auf den Antrag auf Erteilung der Approbation machen. Sie können dort ruhigen Gewissens angeben, dass keine Vorstrafen bestehen bzw. keine Straf- bzw. Ermittlungsverfahren anhängig sind/waren.

Für Ihren Einstieg in den ärztlichen Beruf wünsche ich Ihnen im Übrigen Alles Gute.


Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen

Mathias Grasel
Rechtsanwalt


Rechtsanwalt Mathias Grasel
Fachanwalt für Strafrecht

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