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Ärger mit Avanio

24. September 2006 10:50 |
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Internetrecht, Computerrecht


Beantwortet von

Rechtsanwalt Stefan Steininger

Sehr geehrte Damen und Herren,
seit Juli dieses Jahres bin ich DSL-Nutzer bei der Telekom. Bis dahin habe ich mich u.a. auch über Internet by Call eingewählt. Damit wurde ich (wie viele andere) unfreiwilliges Mitglied der avanio.Net Community und somit auch unfreiwillig zahlendes Mitglied. Erst nach einer Fernsehsendung wurde mir diese Tatsache allerdings bewusst. Seit ich nun aber nur noch über DSL bei der Telekom surfe fiel mir bewusst auf, dass avanio bei mir weiter unberechtigt abkassiert. Meine Fragen: welche Schritte muss ich unternehmen, um dieses Übel los zu werden? Bekomme ich mein Geld zurück. Wie? Wie weit kann ich Forderungen zurück verlangen? Die Zahlungen laufen schon seit Mitte 2005. Da wir mit drei Rechnern in unserer Familie im Netz surfen, war mir nicht aufgefallen, dass es sich hier um Clubgebühren und nicht um die tatsächlich angefallenen Kosten handelte. Wie kann ich eine Rückbuchung bei der Telekom veranlassen? Ich lasse meine Gebühren abbuchen.Ich habe eine Rechtsschutzversicherung. Kann die mir helfen?
Vielen Dank für Ihre Hilfe.
Mit freundlichen Grüßen
A.U.

Sehr geehrte Fragestellerin,
sehr geehrter Fragesteller,

vielen Dank für Ihre Anfrage, diese möchte ich an Hand Ihrer Angaben unter Berücksichtigung des Einsatzes wie folgt beantworten:

Die Rechtschutz hilft Ihnen insoweit, als dass Sie unbedingt einen Anwalt beauftragen sollten.

Im Hinblick auf den „Vertrag“ sollten Sie diesen widerrufen, anfechten wegen Irrtum und Täuschung und vorsorglich kündigen.

Ein Storno bei der Telekom dürfte kaum möglich sein, evtl. Geldbeträge müssten Sie direkt einfordern bzw. einklagen. Dies dürfte je nach konkreter Situation problematisch sein. Rückforderungen würden wohl erst nach drei Jahren verjähren.

Ich hoffe, Ihre Frage umfassend und zu Ihrer Zufriedenheit beantwortet zu haben. Für das entgegengebrachte Vertrauen bedanke ich mich recht herzlich. Für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung.


Mit freundlichen Grüßen


Stefan Steininger
Rechtsanwalt

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