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Änderung Doppelte Staatsbürgerschaft nach der Wahl

| 16. Februar 2025 11:48 |
Preis: 65,00 € |

Ausländerrecht


Beantwortet von


in unter 1 Stunde

Sehr geehrte/r Frau/Herr Anwalt/in,

kurz zum Kontext meiner Frage: Ich komme aus Ex-Jugoslawien und lebe seit 2000 in Deutschland, wo ich auch Psychologie studiert und 2008 geheiratet habe. 2011 habe ich meine Approbation als Psychologische Psychotherapeutin bekommen und mich 2012 in der eigenen Praxis niedergelassen. Dafür musste ich damals sowohl meine kroatische, als auch meine serbische Staatsbürgerschaft abgeben.
Da die im Jahr 2024 in Kraft getretene Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts die doppelte Staatsbürgerschaft ermöglicht, würde ich gerne aus emotionalen (Familie, Freunde) und pragmatischen Gründen (keine Anmeldung bei der Polizei bei Besuchen) die serbische Staatsbürgerschaft erneut beantragen.

Meine Fragen:
Wenn die neue Bundesregierung in den nächsten Jahren beschließt, die doppelte Staatsbürgerschaft wieder abzuschaffen, würde das bedeuten, dass ich die mir zwischenzeitlich erteilte serbische Staatsbürgerschaft wieder abgeben müsste (was jedes mal Zeit, Geld und Nerven kostet) ?

Ist die Approbation für Psychotherapeuten bei Annahme einer doppelten Staatsbürgerschaft in irgendeiner Weise bedroht bzw. kann diese ggf. durch Annahme der zusätzlichen serbischen Staatsbürgerschaft gefährdet sein ?

Herzlichen Dank im Voraus für Ihre Antwort.

16. Februar 2025 | 12:16

Antwort

von


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41239 Mönchengladbach
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Guten Tag,

aus meiner Sicht ergeben sich folgende wesentliche Aspekte:

Sollte die neue Bundesregierung in Zukunft erneut die doppelte Staatsbürgerschaft einschränken oder abschaffen, wird das in erster Linie auf Basis des jeweils geltenden Staatsangehörigkeitsrechts entschieden. Erworbenes Staatsangehörigkeitsrecht wird in der Regel nicht rückwirkend entzogen – und wenn Anpassungen vorgenommen werden, erfolgt dies üblicherweise mit Übergangsfristen. Das heißt, dass Sie nicht unverzüglich gezwungen wären, die serbische Staatsbürgerschaft abzugeben. Dennoch könnte es – je nach konkreter Ausgestaltung einer zukünftigen Gesetzesänderung – sein, dass Sie sich in einem späteren Verfahren entscheiden müssen. Es ist daher ratsam, die Entwicklungen im Staatsangehörigkeitsrecht im Blick zu behalten und sich gegebenenfalls rechtzeitig beraten zu lassen.
Auswirkungen auf die Approbation als Psychotherapeutin
Die Approbation beruht auf Ihrer fachlichen Qualifikation, Ihrer Ausbildung und der Erfüllung berufsrechtlicher Voraussetzungen – nicht auf Ihrer Staatsangehörigkeit. Es gibt keine Regelung, die den Besitz einer zweiten Staatsbürgerschaft als Kriterium für den Erhalt oder den Fortbestand der Approbation heranzieht. Solange Sie weiterhin alle beruflichen und rechtlichen Anforderungen erfüllen, ist Ihre Approbation nicht zu gefährden.

Zusammengefasst:
Eine zukünftige Änderung des Staatsangehörigkeitsrechts würde in der Regel nicht zu einem sofortigen Verlust der bereits erlangten serbischen Staatsbürgerschaft führen, sondern dürfte mit Übergangsregelungen erfolgen.
Ihre Approbation als Psychotherapeutin bleibt von der Frage der doppelten Staatsbürgerschaft unberührt.

Viele Grüße


Bewertung des Fragestellers 16. Februar 2025 | 13:01

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