Guten Tag,
aus meiner Sicht ergeben sich folgende wesentliche Aspekte:
Sollte die neue Bundesregierung in Zukunft erneut die doppelte Staatsbürgerschaft einschränken oder abschaffen, wird das in erster Linie auf Basis des jeweils geltenden Staatsangehörigkeitsrechts entschieden. Erworbenes Staatsangehörigkeitsrecht wird in der Regel nicht rückwirkend entzogen – und wenn Anpassungen vorgenommen werden, erfolgt dies üblicherweise mit Übergangsfristen. Das heißt, dass Sie nicht unverzüglich gezwungen wären, die serbische Staatsbürgerschaft abzugeben. Dennoch könnte es – je nach konkreter Ausgestaltung einer zukünftigen Gesetzesänderung – sein, dass Sie sich in einem späteren Verfahren entscheiden müssen. Es ist daher ratsam, die Entwicklungen im Staatsangehörigkeitsrecht im Blick zu behalten und sich gegebenenfalls rechtzeitig beraten zu lassen.
Auswirkungen auf die Approbation als Psychotherapeutin
Die Approbation beruht auf Ihrer fachlichen Qualifikation, Ihrer Ausbildung und der Erfüllung berufsrechtlicher Voraussetzungen – nicht auf Ihrer Staatsangehörigkeit. Es gibt keine Regelung, die den Besitz einer zweiten Staatsbürgerschaft als Kriterium für den Erhalt oder den Fortbestand der Approbation heranzieht. Solange Sie weiterhin alle beruflichen und rechtlichen Anforderungen erfüllen, ist Ihre Approbation nicht zu gefährden.
Zusammengefasst:
Eine zukünftige Änderung des Staatsangehörigkeitsrechts würde in der Regel nicht zu einem sofortigen Verlust der bereits erlangten serbischen Staatsbürgerschaft führen, sondern dürfte mit Übergangsregelungen erfolgen.
Ihre Approbation als Psychotherapeutin bleibt von der Frage der doppelten Staatsbürgerschaft unberührt.
Viele Grüße
Antwort
vonRechtsanwalt Valentin Becker
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