Sehr geehrte Fragestellerin,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
1. Zunächst ist es ratsam den bisherigen Verhandlungsverlauf in einem Vermerk schriftlich festzuhalten. Im weiteren empfehle ich, auch wenn es umständlich erscheint, die weitere Korrespondenz mit den Banken ausschließlich schriftlich oder textlich per Email zu führen.
2. Aus Ihren Angaben entnehme ich, dass die Deutsche Bank (noch) doppelt besichert ist, da diese Grundpfandrechte und das Guthaben aus dem Bausparvertrag als Sicherheit für den noch bestehenden Kleinkredit hält.
3. Wenn nunmehr alle Voraussetzungen für eine Ablösung vorliegen und die Deutsche Bank durch eine erstrangige Grundschuld besichert ist, ist diese zur Freigabe des verpfändeten Bürgschaftsvertrages verpflichtet. Sollte die Commerzbank bereits im Wege eines Treuhandauftrages die Ablösung des Darlehens an die Deutsche Bank herangetragen haben, kommt die Deutsche Bank in Verzug, wenn diese der Commerzbank nicht die Ablösung des Darlehens ermöglicht.
Ein Blockieren / Verschleppung ist danach rechtswidrig, wenn die von Seiten der Deutschen Bank nachweislich geforderten Voraussetzungen für eine Ablösung und Freigabe vorliegen. In diesem Fall wäre dies die Stellung einer erstrangige Grundschuld und ggfs. die Unterzeichnung einer neuen Sicherungszweckerklärung.
4. Wenn die Deutsche Bank das Guthaben aus dem Bausparvertrag aus Sicherheitenbeschlag freigibt, kann diese eine Sicherheit in Form einer erstrangigen Grundschuld verlangen. Alternativ wäre die Stellung einer Barsicherheit möglich, um die erstrangige Grundschuld der Commerzbank zur Verfügung zu stellen.
5. Eine Inverzugssetzung ist möglich, wenn wie ausgeführt, die Voraussetzungen für eine Ablösung vorliegen und die Commerzbank mitgeteilt hat die Ablösung vorzunehmen. Teilt die Deutsche Bank den genauen Ablösebetrag nicht mit bzw. reagiert nicht, fordern Sie die Bank schriftlich/textlich auf die Ablösung innerhalb von einer Woche (genaues Datum) angeben vorzunehmen. Teilen Sie mit, dass die Deutsche Bank mit Ablauf der Frist in Verzug gerät und auf etwaigen Schäden (hier Bereitstellungszinsen) in Anspruch genommen wird. Für den Verzug reicht es aus, die Bank schriftlich zur Vornahme der Ablösung aufzufordern.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen