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Abschleppvorgang mit Leihauto

9. Juli 2009 15:31 |
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Verkehrsrecht


Beantwortet von


in unter 1 Stunde

Guten Tag,
kürzlich wurde ein Fahrzeug, welches ich zu Probefahrtzwecken drei Tage von einem BMW-Autohaus ausgeliehen habe, aus einem absoluten Halteverbot (Baumfällarbeiten) abgeschleppt. Ich war der Besitzer per Probefahrt-Überlassungsvertrag, jedoch nicht der Fahrer, der das Fahrzeug dort abstellte. Das Verwarnungsgeld Parken im Halteverbot bezahlte ich jedoch, obwohl ich nun nach ein paar Tagen Überlegung mich weigere, die Umsetzungskosten zu begleichen. Fahrerin gehört zur Familie. Der PKW ist auf das Autohaus angemeldet. Kann man von mir die Umsetzungskosten verlangen?welche Chance habe ich und was raten Sie mir? Die Fahrerin wird von mir keinesfalls benannt
Bsten Dank

9. Juli 2009 | 15:41

Antwort

von


(2333)
Aachener Strasse 585
50226 Frechen-Königsdorf
Tel: 02234-63990
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Sehr geehrter Fragesteller,

zu Ihrer Anfrage nehme ich wie folgt Stellung:

I.

Daß das Fahrzeug abgeschleppt werden durfte, steht außer Zweifel. Wenn der Fahrer, der das Fahrzeug im Halteverbot unerlaubt geparkt hatte, nicht in Erfahrung gebracht werden kann, wird man die Abschleppkosten dem BMW Autohaus als Fahrzeughalterin in Rechnung stellen. Das BMW Autohaus wird Sie sodann seinerseits auf Zahlung in Anspruch nehmen.

II.

Insbesondere rate ich, den Überlassungsvertrag für die Probefahrt zu prüfen. Ggfls. ist dort eine entsprechende Regelung enthalten und ggfls. enthält der Überlassungsvertrag auch eine Regelung dahingehend, daß Sie das Fahrzeug nicht Dritten überlassen dürfen.

Ich empfehle Ihnen, die Abschleppkosten zu bezahlen.


Mit freundlichen Grüßen


Gerhard Raab
(Rechtsanwalt)


ANTWORT VON

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