Am 13.08.24 ist ein Hagelschaden an unserem Auto entstanden. Am 01.10.24 bin ich einer neuen KFZ Versicherung beigetreten. Vor zwei Wochen wurde an unserem Auto der Hagelschaden festgestellt,bei einer Inspektion zur Wertermittlung des Fahrzeugs, welchen ich direkt der Versicherung gemeldet habe. Wir haben den Schaden selbst nicht bemerkt, da unser Fahrzeug einen weißen Lack hat und es einer bestimmten Perspektive und Lichtverhältnissen bedarf um den Schaden zu erkennen.
Die Versicherung lehnt die Regulierung nun ab da der Schaden vor Vertragsbeginn entstanden ist. Wie ist da die rechtliche Lage? Habe ich noch eine Möglichkeit auf Widerspruch?
Der Versicherer hat in Ihrem Fall die Schadensregulierung zutreffend abgelehnt, da der Versicherungsfall nicht in der versicherten Zeit eingetreten ist (sog. Vorvertraglichkeit). Die Teilkaskoversicherung mit Vertragsbeginn zum 01.10.2024 greift daher nicht. Sie müssen den Schaden daher dem Versicherer melden, bei dem das Fahrzeug zum Zeitpunkt des Schadenseintritts versichert gewesen ist. Dieser Zeitpunkt ist maßgeblich, nicht der der Feststellung oder Meldung.