Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Der Unternehner hat keine Pflicht, ein solches Protokoll abzugeben bzw. zu unterschreiben. Sie können - und dies würde ich Ihnen raten - den Zustand des Fahrzeugs selbst dokumentieren und auch ggf. Zeugen hinzuziehen. Im Falle eines Rechtsstreits müssten Sie die Pflichtverletzung der Werkstatt beweisen, was durch Zeugenbeweis oder auch Ihre eigenen Aufzeichnungen, z.B. Fotos oder Videos, möglich ist.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen damit behilflich sein.
Mit freundlichen Grüßen
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