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Abgabe Protokoll bei der Autoabholung

18. November 2020 21:39 |
Preis: 48,00 € |

Vertragsrecht


Sehr geehrte Damen und Herren,

mein Auto ist bei der Werkstatt für die Reparatur wegen Unfallschaden (ich bin in diesem Fall beschädigt worden). Die Reparaturkosten werden von der Versicherung übernommen. Da ich mit dem Fachmann schon einen Streit gehabt habe, verzweifele ich die Qualität seiner Arbeit und es würde mich nicht überraschen wenn er selbst kleine Schäden aufgebaut hätte, die ich nur erst beim Fahren entdecken würde.

Muss er nach Gesetz bei der Autoabholung mir einen Abgabeprotokoll abgeben? Falla ja, was soll dieses enthalten? Muss mit diesem Protokoll beweisen werden, dass das Auto fahren kann? Falls ich nach der Abholung Mängel feststelle, was soll ich tun?

Vielen Dank

Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Der Unternehner hat keine Pflicht, ein solches Protokoll abzugeben bzw. zu unterschreiben. Sie können - und dies würde ich Ihnen raten - den Zustand des Fahrzeugs selbst dokumentieren und auch ggf. Zeugen hinzuziehen. Im Falle eines Rechtsstreits müssten Sie die Pflichtverletzung der Werkstatt beweisen, was durch Zeugenbeweis oder auch Ihre eigenen Aufzeichnungen, z.B. Fotos oder Videos, möglich ist.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen damit behilflich sein.

Mit freundlichen Grüßen

- Rechtsanwalt -

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