Sehr geehrter Fragesteller,
Gerne bin ich bereit, Ihre vorhandenen AGB zu überprüfen. Sie können mich jederzeit für eine weitere Beauftragung kontaktieren.
Der guten Ordnung halber weise ich bereits an dieser Stelle darauf hin, dass es eine absolute „Abmahnsicherheit“ nicht gibt, da sich die Rechtsprechung im Bereich UWG sehr stark ändert.
Mit freundlichen Grüßen
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