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| 6. Juni 2017 20:29 |
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Internetrecht, Computerrecht


Beantwortet von

Zusammenfassung

Wie kann man sich gegen unberechtigte Abbuchungen und Inkassoforderungen aus einem angeblichen Probeabo wehren, von dem man nichts weiß?

Dem Inkassounternehmen sollte per Einschreiben mitgeteilt werden, dass kein Vertrag besteht und hilfsweise Anfechtung wegen Täuschung und Irrtum erklärt werden. Zudem besteht die Möglichkeit einer Feststellungsklage, dass die Forderung nicht besteht.

Hallo Herr Anwalt oder Frau Anwältin,

ich war wohl irgendwann einmal auf einem Portal im Betreff. Möglicherweise Probeabo oder so ... ich weiß nicht mehr.
Ich habe nie davon Gebrauch gemacht.
Trotzdem wurden von meiner Visakarte € 89,70 abgebucht.

Ich hatte weder einen Rückschluss auf einen Absender noch eine Rechnung vorliegen.

Die Bank konnte oder wollte mir nicht weiterhelfen.
Die nächste Abbuchung mit € 89,70 flutschte durch, weil die Bank sie trotz VISA-Klärung über Worldline (Partner der Banken) einlöste.

Daraufhin sperrte ich meine VISA-Karte.
Worldline kann nach 8 Wochen noch nichts klären !

Nach der Sperrung meldete sich die Fairmount GmbH als Inkassobevollmächtigter. Alles sei beweissicher.

Ich soll nun € 228,70 inklusive € 85,00 Bank- und Mahnkosten bis 03.06.17 bezahlen.

Wie kann man dem Spuk ein Ende setzen, und gleichzeitig hilfsweise kündigen, wenn ich doch nichts weiß und vorliegen habe.

Das Schreiben kann ich Ihnen bei Bedarf hochladen.

7. Juni 2017 | 14:16

Antwort

von


(3567)
Schwarzer Bär 4
30449 Hannover
Tel: 0511 1322 1696
Tel: 0177 299 3178 ()
Web: https://www.kanzlei-hoffmeyer.de
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Sehr geehrter Fragesteller,

Sie sollten per Einschreiben an das Inkassounternehmen schreiben, dass kein Vertrag besteht und Sie -hilfsweise- die Anfechtung wegen Täuschung und Irrtums erklären.
Darüber hinaus hätten Sie auch noch die Möglichkeit, eine Feststellungsklage bei Gericht einzureichen, dass die Forderung nixht besteht, sofern der Vertragspartner einen Sitz in Deutschland haben sollte.

Bei weiteren Fragen oder wenn Sie bei diesem Fall Hilfe brauchen sollten, stehe ich Ihnen selbstverständlich jederzeit zur Verfügung, da unsere Kanzlei auch auf bundesweite Mandate ausgerichtet ist, ohne dass Ihnen dadurch Mehrkosten entstehen. Die von Ihnen entrichtete Beratungsgebühr würde im Falle einer Beauftragung angerechnet werden.

Mit freundlichen Grüßen


Hoffmeyer, LL.M.
Rechtsanwalt


Bewertung des Fragestellers 7. Juni 2017 | 21:38

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