Sehr geehrter Fragesteller,
Sie sollten per Einschreiben an das Inkassounternehmen schreiben, dass kein Vertrag besteht und Sie -hilfsweise- die Anfechtung wegen Täuschung und Irrtums erklären.
Darüber hinaus hätten Sie auch noch die Möglichkeit, eine Feststellungsklage bei Gericht einzureichen, dass die Forderung nixht besteht, sofern der Vertragspartner einen Sitz in Deutschland haben sollte.
Bei weiteren Fragen oder wenn Sie bei diesem Fall Hilfe brauchen sollten, stehe ich Ihnen selbstverständlich jederzeit zur Verfügung, da unsere Kanzlei auch auf bundesweite Mandate ausgerichtet ist, ohne dass Ihnen dadurch Mehrkosten entstehen. Die von Ihnen entrichtete Beratungsgebühr würde im Falle einer Beauftragung angerechnet werden.
Mit freundlichen Grüßen
Hoffmeyer, LL.M.
Rechtsanwalt
Antwort
vonRechtsanwalt Dr. Felix Hoffmeyer, LL.M.
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