Willkommen beim Original und Testsieger.
Online seit 2004, mit über 140.000 Fragen & Antworten. 
00.000
Bewertungen
0,0/5,0
Günstige Rechtsberatung für alle.
Anwalt? Mitmachen

2 Jahre Miete im voraus bezahlen legal?

24. Dezember 2020 11:11 |
Preis: 60,00 € |

Mietrecht, Wohnungseigentum


Zusammenfassung

Kann in einem Mietvertrag vereinbart werden, dass die Miete für zwei Jahre im Voraus bezahlt wird?

Ja, Sie können dem Vermieter die Miete im Voraus zahlen, wenn im Mietvertrag vereinbart wird, dass die Sie künftige Mietzahlungen bereits vor Fälligkeit erfüllen können.

Ich bin Privatier, lebe also von Ersparnissen und Kapitaleinkünften. Dadurch habe ich kein regelmäßiges Einkommen welches ich einem Vermiter nachweisen könnte.
Um einen möglichen Vermieter davon zu überzeugen, mir seine Wohnung zu vermieten möchte ich bspw. die ersten 2 Jahre Miete im voraus bezahlen.
Wie kann dies im Mietvertrag vereinbart werden ohne gegen gesetzliche Regelungen zu verstoßen, z.B zur Beschränkung der Höhe einer Mietkaution (es ist ja keine Kaution, ich mache mir nur Sorgen dass sie als solche interpretiert werden könnte)? Die Schlüsselübergabe würde erst nach Zahlung der 2 Jahresmieten erfolgen.
Es soll sich um einen normalen, also zeitlich nicht beschränkten Mietvertrag handeln. Nach Ablauf der 2 Jahre soll die Miete wie üblich monatlich gezahlt werden.

Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Die mieterschützenden Vorschriften des BGB sind zum ganz überwiegenden Teil nicht zum Nachteil des Mieters abänderbar. Hierunter fällt insbesondere die Vorgabe, dass die Kaution in drei gleich großen Raten abbezahlt werden kann und bereits nach Zahlung der ersten Rate ein Einzug möglich ist.

Eine abweichende Regelung wäre somit unwirksam.

Sie haben jedoch natürlich faktisch die Möglichkeit, dem Vermieter vorab die Miete für zwei Jahre zu zahlen und den Mietvertrag erst abzuschließen, sobald der Vermieter sich in hinreichender Sicherheit wiegt. Bis dahin hätten Sie im Falle der Verweigerung des Mietvertragsschlusses einen Rückzahlungsanspruch aus § 812 BGB. Denn die Regelungen des BGB machen eine wirksame Vereinbarung von abweichender Regelungen zwar unmöglich, aber Sie werden nicht daran gehindert, das Vertragsverhältnis faktisch doch anderweitig durchzuführen.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit meiner Auskunft behilflich sein.

Mit freundlichen Grüßen


- Rechtsanwalt -

Rückfrage vom Fragesteller 6. Januar 2021 | 20:41

eine Vorauszahlung der Miete wird rechtlich also automatisch als Kaution interpretiert?

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 6. Januar 2021 | 20:58

Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),

vielen Dank für Ihre Nachricht.

Eine Vorauszahlung der Miete wird nicht als Kautionszahlung interpretiert. Vielmehr kommt es auf die Tilgungsbestimmung an, sprich die Bestimmung des Zahlenden, auf welche Schuld gezahlt wird.

Nochmals klarstellend: Sie können selbstverständlich mit dem Vermieter vereinbaren, dass Sie die Miete für zwei Jahre im Voraus zahlen. Dies können Sie z.B. tun, indem Sie im Mietvertrag eine entsprechende Bestimmung hinsichtlich der Erfüllbarkeit der Mietforderung dahingehend treffen, dass Sie die zukünftigen Mietforderungen bereits vor Fälligkeit erfüllen können und in der Folge die Miete für zwei Jahre im Voraus an den Vermieter mit entsprechender Erfüllungswirkung leisten. Diese Bestimmung sollte schriftlich getroffen werden.

Mit freundlichen Grüßen

- Rechtsanwalt -

FRAGESTELLER 6. Oktober 2025 /5,0
Durchschnittliche Anwaltsbewertungen:
4,8 von 5 Sternen
(basierend auf 119006 Bewertungen)
Aktuelle Bewertungen
5,0/5,0
Vielen Dank für die ausführlichen Informationen. ...
FRAGESTELLER
5,0/5,0
Antwort war schnell und gut nachvollziehbar. Vielen Dank. ...
FRAGESTELLER
5,0/5,0
Vielen Dank, einer der Besten hier, wenn nicht sogar der Beste! Immer wieder gerne! ...
FRAGESTELLER