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183 Tage Regel

3. Juli 2007 11:31 |
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Steuerrecht


Sehr geehrte Anwältinnen und Anwälte,

ich habe hinsichtlich der 183 Tage Regelung im wesentlichen 2 Fragen.

Welche Möglichkeiten der Beweisführung werden vom FA anerkannt? Muss man quasi jeden einzelnen Tag wirklich belegen können, was ja gar nicht so einfach ist. Auch Zeugen werden sich nicht taggenau erinnern können.

1) Wie beweise ich also und was akzeptiert das FA?
Hier bitte ich um kurze, aber stichhaltige Angaben zu den üblichen Methoden.

2) Sollte das FA Zweifel hegen, welche eigenmächtigen Überprüfungen werden dann angestellt, um ein Bild von den Aufenthaltsorten zu erlangen? Können bspw. vom FA Kreditkartenabrechnungen eingesehen werden?

Vielen Dank für Ihre Antwort.

Sehr geehrte Fragesteller,

im Rahmen einer Erstberatung beantworte ich Ihre Fragen wie folgt:
1. Entscheidend sind immer die Umstände im Einzelfall. Eigene Aufzeichnungen samt zB Hotelrechnungen bezüglich der Übernachtungen sind grundsätzlich ausreichend, wenn nicht Zweifel seitens des Finanzamtes gegeben sind, dass die Beziehungen zum Inland, also Deutschland, bestehen bleiben.

2. Vorlage von Mietverträgen mit Angabe von Größe etc. sind durchaus möglich. Eine Inaugenscheinnahme der Wohnverhältnisse sind in der Praxis recht selten.
Im Zweifel kann die Existenz von Konten und die einzelnen Kontobewegungen eingesehen werden.

Für Rückfragen stehe ich Ihnen im Rahmen der kostenlosen Nachfragefunktion von „Frag einen Anwalt“ gerne zu Verfügung oder auch im Rahmen einer Mandatserteilung; am besten per mail: info@kanzlei-hermes.com


Mit besten Grüßen

RA Hermes
Fachanwalt für Steuerrecht

www.kanzlei-hermes.com

Rückfrage vom Fragesteller 3. Juli 2007 | 18:30

Ich bitte angesichts Ihrer eher knappen Antwort noch um die Beantwortung der drei kurzen Fragen:

Was ist, wenn man im Ausland wohnt und arbeitet, aber immer wieder mehrtägige Kundenaufträge in D annimmt. Sind das dann Tage in "Deutschland".

Und wie wird gerechnet, wenn man nur für einen Tag nach D zwecks Arbeit reist und abends wieder zwecks Übernachtung ins Ausland zurückkehrt.

Und wie werden Reisetage zwischen Ausland und Inland generell gezählt? Zählt, wo man letztlich übernachtet?

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 10. Juli 2007 | 14:28

Vielen Dank für Ihre Nachfrage. Meines Erachtens kommt es hier auf die 183 Tage Regel nicht, da Sie nach Schilderung, im Ausland arbeiten und leben. Die 183 Regel wird regelmäßig relevant, wenn Wohnsitzort und Tätigkeitsort auseinanderfallen.
Ausgehend davon, dass Sie Einkünfte aus nicht selbständiger Tätigkeit haben, verweise ich auf das BMF Schreiben vom 14.09.2006.
Ja, dies wären "Tage" in D.
Als volle Tage des Aufenthalts in D sind zu berücksichtigen

der Ankunfts- und Abreisetag. Wenn Sie abends wieder zurückreisen, sind dies grundsätzlich Tage in Ihrem Wohnsitzstaat.

Mit besten Grüßen

RA Hermes


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