Sehr geehrter Fragesteller,
ich bedanke mich für Ihre Anfrage, die ich wie folgt nach Ihren Angaben und Einsatzes beantworten möchte:
Falls Sie in dem genannten Zeitraum nur Bruttoarbeitslohn bezogen haben sollten, hätten Sie Ihre steuerlichen Pflichten im Regelfall durch den bereits vorgenommenen monatlichen Lohnsteuerabzug erfüllt (§ 46 Abs. 4 EStG
), sodass Ihnen auch nichts passieren kann.
Im Gegenteil, durch die Nichtabgabe der ESt-Erklärungen hätten Sie ggfs. auf erhebliche Steuererstattungen verzichtet.
Sofern Sie aber noch andere Einkünfte (außer Bruttoarbeitslohn) bezogen haben sollten, wäre im Regelfall eine Veranlagung zur Einkommensteuer durchzuführen gewesen und Sie wären zur Abgabe der entsprechenden Steuererklärungen verpflichtet gewesen.
Hier müssten Sie dann die Steuererklärungen noch (nachträglich) abgeben, um nicht wegen Steuerhinterziehung belangt zu werden.
Konkret empfehle ich Ihnen daher, mithilfe einer steuerlich fachkundigen Person Ihre Einkommensverhältnisse in dem fraglichen Zeitraum im Hinblick auf eine steuerliche Erklärungspflicht hin überprüfen zu lassen. Gerne bin ich Ihnen dabei im Rahmen eines Mandats behilflich.
Ich hoffe, dass ich Ihnen in der Sache weiterhelfen konnte und weise bei Unklarheiten auf die kostenlose Nachfragefunktion hin.
Sollten Sie eine darüber hinausgehende Vertretung in Erwägung ziehen, empfehle ich Ihnen eine Kontaktaufnahme über die unten mitgeteilte E-Mail-Adresse. Einstweilen verbleibe ich
mit besten Grüßen
RA, Dipl.-Fw. Schweizer
E-Mail: reinhard.schweizer@gmx.net
Durch Weglassen oder Hinzufügen weiterer Sachverhaltsangaben Ihrerseits kann die rechtliche Beurteilung anders ausfallen, sodass die Beratung innerhalb dieses Forums lediglich eine erste rechtliche Orientierung in der Sache darstellt und keinesfalls den Gang zu einem Kollegen vor Ort ersetzen kann.
7. Mai 2007
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08:29
Antwort
vonRechtsanwalt Reinhard Schweizer
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51371 Leverkusen
Tel: 0214 / 2061697
Web: https://www.frag-einen-anwalt.de/anwalt/Rechtsanwalt-Reinhard-Schweizer-__l103443.html
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Rückfrage vom Fragesteller
7. Mai 2007 | 12:38
Sehr geehrter Herr RA Schweizer,
ich habe in diesem Zeitraum nur Bruttolohn erhalten und keine anderen Einkünfte gehabt.
Wenn ich Sie also richtig verstehe, könnte ich jetzt die Steuererklärung für 2006 abgeben, und das FA würde für die Jahre davor nichts nachverlangen können, oder?
Vielen Dank im voraus
MfG
geronimo.hr
Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt
7. Mai 2007 | 12:40
So ist es!