Sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für Ihre Frage, die ich unter Berücksichtigung des Einsatzes und der mitgeteilten Information wie folgt beantworte:
Steuerklasse II ist die richtige Steuerklasse, wenn Ihre Partnerin:
1. alleinstehend ist. Das ist der Fall, wenn sie nicht verheiratet ist(Falls doch: Sie mit dem Ehegatten dauernd getrennt lebt).
2. im Haushalt ein Kind lebt, welches Kindergeld oder einen Kinderfreibetrag erhält.
3. keine Haushaltsgemeinschaft mit einer anderen volljährigen Person bildet.
Sollten diese Voraussetzungen nicht gegeben sein oder wegfallen, so muss dies angezeigt werden. Erfolgt dies nicht, kann ggf. eine Steuerhinterziehung vorliegen.
Unabhängig von den Voraussetzungen der Steuerklasse II ist aber darauf hinzuweisen, dass bei einer Einleitung eines Strafverfahrens bestimmte Rechte bestehen. So kann Ihre Partnerin als Beschuldigte bspw. schweigen, wozu dringend zu raten ist, bis der konkrete Vorwurf dargelegt ist. Ansonsten besteht die Gefahr, dass man sich in eine Richtung äußert, deren Folgen man mangels Kenntnis des konkreten Vorwurfs nicht abschätzen kann.
Den konkreten Vorwurf können Sie durch Akteneinsicht zur Kenntnis bekommen. Diese erhält jedoch nur ein Anwalt, so dass ich dazu rate, einen solchen einzuschalten. Dann kann gemeinsam mit dem Anwalt abgewogen werden, ob und ggf. wie eine Einlassung zur Sache erfolgen soll.
Aus meiner Sicht kann man bei einer Steuerhinterziehung wegen falscher Steuerklassenwahl unterschiedliche Verteidigungsansätze sehen. Es ist z.B. zu fragen, ob tatsächlich eine falsche Steuerklasse angegeben wurde und ob man den Vorsatz einer Steuerverkürzung hatte. Ferner ist zu errechnen, wie sich die andere Steuerklasse steuerlich auswirkt. Nur der Differenzbetrag kann als Steuerhinterziehung vorgeworfen werden. Je nach Sachlage dürften noch weitere Ansatzpunke hinzukommen.
Sollten Sie sich dazu entscheiden, einen Anwalt in dieser Sache einzuschalten, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Sie erhalten weitere Informationen über unsere unten angegebene Website.
Mit freundlichen Grüßen
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Diese Antwort ist vom 21.11.2013 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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21.11.2013
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15:22
Antwort
vonRechtsanwalt Dr. Christian Fuchs
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Rechtsanwalt Dr. Christian Fuchs
Fachanwalt für Strafrecht, Fachanwalt für Steuerrecht