Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Zunächst erscheint mir die Behauptung der Gegenseite, daß Spiel auf dem Betzenberg gegen den FCB sei nicht ausverkauft, wenig glaubhaft. Die Bayern spielen auswärts eigentlich immer vor vollem Haus.
Dies soll aber dahingestellt bleiben. Ein Unterlassungsanspruch aus dem UWG käme nur in Betracht, wenn Sie ein Mitbewerber des FCK wären. Dazu müssten Sie aber als Unternehmer gewerblich handeln - was in Ihrem Fall wohl nicht der Fall ist.
Um gleichwohl eine Unterlassungsklage zu vermeiden, sollten Sie die Unterlassungserklärung unterzeichnen, aber die Kostentragungsklausel ersatzlos streichen. Weisen Sie den Anwalt darauf hin, daß Sie als Privatverkäufer nicht der richtige Adressat für eine Abmahnung nach dem UWG sind, und deshalb auch die Kosten nicht akzeptieren. Gibt sich die Gegenseite damit nicht zufrieden, sollten Sie die Kostenforderung anwaltlich zurückweisen lassen.
Wenn er dann klagt, wäre Streitgegenstand allein die Kostennote über 700 EUR, und nicht mehr der Unterlassungsanspruch, dessen Wert die Gegenseite mit 10.000 EUR angesetzt hat. Das Kostenrisiko wäre dann minimiert.
Sollten Sie bislang Fan der "roten Teufel" gewesen sein, sollte Ihnen dieses Geschäftsgebahren außerdem Anlaß geben, den Verein zu wechseln.
Ich hoffe, Ihnen mit meiner Antwort geholfen zu haben.
Mit freundlichen Grüßen aus Köln
A. Schwartmann
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Antwort
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