Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten.
Tatsächlich wäre zu prüfen, was die Bedingungen des Fonds in einem solchen Fall vorsehen. Grundsätzlich ist jedoch davon auszugehen, dass Sie bzw der/die Erbrn in Höhe der Steuerdifferenz einen Schadenersatzanspruch gegenüber dem Fonds geltend machen können.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Wie lässt sich diese Schadensersatzforderung gegenüber dem Pensionsfond durchsetzen ohne, dass Kosten für mich entstehen?
Freundliche Grüsse
Zuerst einmal können Sie den Fonds selber anschreiben. Wenn daraufhin nichts geschieht, werden Sie wohl nicht umhin kommen, in "Vorleistung" zu gehen und einen Anwalt zu beauftragen sowie ggf. Klage zu erheben.