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vergleich - Teilvergleich handschriftlich protokolliert

3. Oktober 2007 16:52 |
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Nachbarschaftsrecht


Beantwortet von


in unter 1 Stunde

Zu einem Ortstermin im Nachbarschaftsstreit wurde handschriftlich durch den Richter ein Teilvergleich handschriftlich protokolliert (vorgelesen und genehmigt). Ein weiterer Termin zur Verhandlung wurde für später festgesetzt. Geht dieser Vergleich von Kläger ohne Begründung oder mit Begründung bis zu welchem Termin zurückzunehmen?
Vielen Dank für die Beantwortung.
Mit vielen freundlichen Grüßen.

3. Oktober 2007 | 17:08

Antwort

von


(243)
Wilhelmsstr. 3
55128 Mainz
Tel: 0 61 31 / 333 16 70
Web: https://www.ra-freisler.de
E-Mail:

Sehr geehrter Fragesteller,

aufgrund Ihrer Schilderungen beantworte ich Ihre Frage in einer ersten rechtlichen Einschätzung wie folgt:

Einen Vergleich können Sie nicht widerrufen, es sei denn Sie haben sich den Vergleich geschlossen und sich einen Widerruf vorbehalten. In diesem Fall können Sie den Vergleich innerhalb der Frist widerrufen.

Der weitere Termin zur Verhandlung wird daher nur noch den Teil zum Gegenstand haben, der nicht durch den Teilvergleich beendet wurde.

Ich hoffe, Ihnen mit meinen Ausführungen eine erste rechtliche Orientierung geben zu haben. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass eine abschließende rechtliche Bewertung Ihres Problems die Kenntnis des vollständigen Sachverhaltes erfordert. Im Rahmen dieses Forums können sich die Ausführungen aber ausschließlich auf Ihre Schilderungen stützen, und somit nur eine erste anwaltliche Einschätzung darstellen.

Ich empfehle Ihnen daher, einen Rechtsanwalt Ihres Vertrauens zu beauftragen, sofern Sie eine abschließende Beurteilung erhalten möchten. Bitten beachten Sie, dass dabei weitere Kosten anfallen.


Ich verbleibe mit freundlichen Grüßen

Martin P. Freisler
- Rechtsanwalt -


Rechtsanwalt Martin P. Freisler
Fachanwalt für Medizinrecht, Fachanwalt für Versicherungsrecht

ANTWORT VON

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