Sehr geehrte Fragestellerin,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Zu Ihrer ersten Frage: Ja, Sie haben aktuell die freie Wahl bezüglich der Versicherung Ihres Kindes. Da Sie als Beamtin und privat Versicherte weniger verdienen als Ihr Partner, der freiwillig gesetzlich versichert ist, kann Ihr Kind entweder in der gesetzlichen Krankenversicherung Ihres Partners familienversichert werden oder über Sie in der privaten Krankenversicherung versichert werden.
Zu Ihrer zweiten Frage: Auch nach einer eventuellen Hochzeit haben Sie grundsätzlich die Wahl bezüglich der Versicherung. Allerdings kann es sein, dass das Kind nicht mehr in der gesetzlichen Krankenversicherung familienversichert werden kann, wenn Ihr Einkommen als privat Versicherte über der Versicherungspflichtgrenze liegt und Sie mehr verdienen als Ihr Partner. In diesem Fall müsste das Kind privat versichert werden.
Zu Ihrer dritten Frage: Ein Wechsel von der privaten in die gesetzliche Krankenversicherung ist grundsätzlich schwierig und an bestimmte Voraussetzungen gebunden. Ein solcher Wechsel könnte beispielsweise möglich sein, wenn das Kind eine Ausbildung beginnt und dadurch versicherungspflichtig wird. Mit Erreichen der Volljährigkeit hat das Kind grundsätzlich die Möglichkeit, sich gesetzlich versichern zu lassen, sofern es die Voraussetzungen für eine Versicherungspflicht erfüllt, beispielsweise durch Aufnahme einer versicherungspflichtigen Beschäftigung oder eines Studiums.
Bitte beachten Sie, dass diese Informationen eine persönliche Beratung durch einen Rechtsanwalt nicht ersetzen können und lediglich einen ersten Überblick über das Rechtsproblem darstellen soll. Durch Hinzufügen oder Weglassen von Informationen kann die rechtliche Einschätzung anders ausfallen.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen.
Mit freundlichen Grüßen
Antwort
vonRechtsanwalt Deniz Altundag
Teerhof 59
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