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ungedeckte Heimkosten

30. Juli 2006 14:49 |
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Sozialrecht


Meine Schwiegermutter ist in einem Heim untergebracht. Da die Betreuerfrage noch nicht geklärt ist hat meine Frau den Heimvertrag noch nicht unterschrieben. Falls der Heimvertrag zukünftig unterschrieben wird muss nach derzeitiger Kostenlage von ungedeckten Heimkosten von ca. 1000,-- Euro ausgegangen werden. Meine Schwiegermutter vefügt über Vermögen (Bargeld, Akten, Schmuck); der Ehemann hat kein Vermögen und ist verschuldet.
Ich gehe davon aus, dass zur Kostendeckung zuerst das Vermögen meiner Schwiegermutter und danach das Vermögen meiner Frau und von mir als Ehemann (keine Gütertrennung) betroffen ist. Ich verfüge über eine Eigentumswohnung. Meine Frau hat zum Kaufzeitpunkt eine notariell beglaubigte Verzichtserklärung hierfür unterschrieben. Darüber hinaus existieren 2 Bausparvertäge; einer auf den Namen meiner Frau und der andere auf meinen Namen ausgestellt.

Frage:
1. stimmt meine Annahme ?

2. wird auch meine Eigentumswohnung (Verpflichtung zum Verkauf
oder belasten durch Aufnahme von Darlehen)einbezogen. Falls
ja, welche Sicherungsmöglichkeiten schlagen Sie vor und gibt
es hierfür eine Fristeinhaltung (vor Unterschriftleistung
Heimvertrag? ).
3. wie zu Pkt 2. Werden beide Bausparverträge einbezogen? Falls
ja, welche Sicherungsmöglichkeiten und welche
Fristeinhaltung muß berücksichtigt werden.
4. zu Pkt. 2 + 3. Würde ein Transfer von Geldern auf Konten
unserer Kinder (21 Jahre / 25 Jahre) und eine Umschreibung
der Eigentumswohnung / Bausparverträge auf unsere Kinder vor
Unterzeichnung des Heimvertrages ein wirksames Mittel
sein? Falls ja, muß die Umschreibung von einem Notar
durchgeführt werden (auch für die Bausparverträge oder nur
für die Eigentumswohnung).

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