Anspruch auf Schadensersatz bzw. Entgegenkommen nach Küchenkauf
vom 20.2.2024
für 45 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Peter Eichhorn / Pirna
Vor etwa einem Jahr habe ich eine Küche im Möbelhaus gekauft (ca. 8500€). ... (Planung der Küche falsch durch Azubi etc.) ... Mir wurde dann eine Rechnung geschickt, bei der mir erneut der noch zuzahlende Betrag -800 € Entgegenkommen mit einer Zahlungsfrist von 2 Wochen angegeben wurde.