Anfrage an einen Anwalt – Rücktritt vom Kaufvertrag wegen wiederholtem Mangel
vom 21.7.2025
für 34 €
beantwortet von
Das Autohaus wurde frühzeitig über den Mangel informiert, hat jedoch bisher nicht reagiert und eine Kostenübernahme für Reparatur, Abschleppung oder Leihwagen ausdrücklich abgelehnt. ... Können zusätzlich entstandene Kosten (Reparatur, Abschleppung, Leihwagen) ebenfalls geltend gemacht werden? Primär möchte ich das Auto zurückgeben, da es erhebliche Sicherheitsmängel aufweist und diese scheinbar nicht ohne weiteres zu beheben sind.