Insichgeschäft des Bevollmächtigten der Erben zulässig oder unzulässig?
vom 11.3.2023
für 125 €
beantwortet von
Rechtsanwältin Sonja Stadler / Wuppertal
Deshalb möchte ich dem Bevollmächtigten baldigst eine einstweilige Verfügung zustellen lassen, die ihm den Gebrauch der Vollmacht per sofort wegen Rechtswidrigkeit dieser Vollmacht untersagt. ... M.E. ist diese Vollmacht zweifelsfrei rechtswidrig, weil: . 1.) die unzulässig verwendete Klausel mehr als nur eine unbedeutende Nebenbestimmung ist. . 2.) die Klausel nicht hinreichend bestimmt ist, es wird nur eine Nummer des BGB (181) verwendet, die Klartextbezeichnung dafür (Insichgeschäft) fehlt. . 3.) bei sämtlichen Einzelvollmachten wurden nur die Unterschriften notariell bestätigt, inhaltliche Belehrungen durch die Notare haben wohl nicht stattgefunden, eine Protokollierung eventueller Inhaltsvermittlung ist nicht bekannt. . 4.) ... In einem Grundstückskaufvertrag wäre die Befreiung von §181 BGB natürlich sinnvoll, weil der Notar dort beide Seiten bevollmächtigt vertreten muß. .