vor ca 3 monaten erhielt ich einen brief von der GEZ mit inhalt... wenn ich nicht meine gebühren nachzahlen würde, (zeitpunkt des ersten anschreibens bis vor ca. 3 monaten = ca. 260 Euro) droht die GEZ mir an, einen gerichtsvollzieher zu beauftragen oder mein gehalt zu pfänden. nochmals setzte ich einen brief auf in dem ich ausdrücklich und an eides statt versicherte, das ich persönlich kein tv oder radio-gerät besitze. darauf hin erhielt ich ein ABMELDE-formular von der GEZ. dies füllte ich mit einigen veränderungen aus. zb strich ich das wort abmeldung durch und begründete dies damit, da ich nie einen fernseher oder ähnliches angemeldet habe und auch keinen besitze, kann ich auch keinen abmelden. heute 3 wochen nach der pseudo abmeldung, steht ein gerichtsvollzieher der stadt in der ich wohne, also ein von der stadt beauftragter oder zugehöriger gerichtsvollzieher vor der tür und gab mir, völlig wortlos ein schreiben mit der überschrift "zahlungsaufforderung und vollstreckungsankündigung" klein gedruckt drunter: -bei privatrechtlichen forderungen nur "zahlungsaufforderung" mit dem inhalt: forderung der GEZ nachzahlung bla bla bla innerhalb von 3 tagen muß ich den geforderten gesamtbetrag zahlen oder man könne mir unteranderem mit erzwingungshaft kommen. richtig ärgerlich darüber, denn nie hat die GEZ auch nur im erferntesten versucht, bei mir vor ort mal nach zu sehen, ob ich die wahrheit sage oder nicht. oder auch nur einmal auf ein schreiben so zu antworten, das es auch eine antwort auf mein schreiben darstellt!.....naja ich rief auf jeden fall beim zuständigen amt meiner stadt an. die dame dort am telefon erklärte mir die angelegenheit so: ich hätte mich dann wohl nie telefonisch oder schriftlich bei der GEZ nach diesen zahlungsaufforderungen und mahnungen gemeldet um auskuft zu erteilen. ich bestritt dies...sie viel mir ins wort....wenn ich mich schriftlich gemeldet hätte, wäre dies nur gültig wenn ich eine kopie meiner schreiben hätte und diese per einschreiben mit rückschein verschickt hätte (4,80 euro) noch verärgerter frage ich nach dem zuständigen amtsgericht, welches diese vollstreckung begleitet oder überwacht und an welcher unparteiischen stelle ich widerspruch einlegen kann. sie beantwortete dies mit, die stadt wäre zuständig und könne auch vollstrecken. ein zuständiges gericht gäbe es nicht!