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5 Ergebnisse für antrag euro verein

Betrug 22 Jahre meines Lebens von Angehörigen und Eltern und anderen Leuten.
vom 5.6.2017 77 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
Es besteht der Verdacht, das ein Heirats-Schwindler mein Leben seit ich ein Kind bin, ziemlich betrügt und manipuliert und durch Organisation durch irgendwelche Vereine die sich offiziell als legal ausgeben manipuliert werde und unterdrückt. ... Es besteht der Verdacht durch offizielle Vereine die legal aussehen, allerdings illegale Aktivitäten aufweisen, angefangen von sittenwidrigem Verhalten bis hin Ordnungswidrigkeiten begehen die zu schweren Straftaten führen. ... Ich biete erst mal nur 25 Euro dafür, da wenn Sie gut sind sowieso auch Hilfsbereitschaft anbieten sollten, auch auf evtl. raten Zahlungen sich einlassen sollten.
Fristlose Kündigung mit ärztlichen Attest
vom 13.2.2016 25 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
Rechtsanwalt Johannes Kromer / Neckartenzlingen
Juni 2016 Vertragsinhalt Der Ausbildungsvertrag beginnt am 01.06.2015 endet 31.05.2016 Vertrag : Die Ausbildungsgebühr beträgt 480 Euro, die wie folgt zu zahlen ist: angekreuzt : in 12 monatlichen Raten zu je 40 Euro. ... Bitte lesen Sie hierzu auch noch einmal den Vertragsinhalt durch 2. bei der OFES handelt es sich weder um einen Verein noch um ein Fitness-Studio. ... Bitte lesen Sie sich den Antrag auf Mitgliedschaft noch einmal sorgfältig durch, um Missverständnisse zu vermeiden.
Vereinsrecht/Lebensmittelrecht/Wirtschaftsrecht/In-Verkehr-bringen
vom 13.8.2015 25 € Historischer Preis
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Ich könne einen Antrag stellen, dass die Pflanzen geprüft werden, was allerdings einige Tausend Euro kosten und mehrere Jahre dauern könne. ... Das Mitglied finanziert den Verein, der Verein stellt seinen Mitgliedern Produkte zur Verfügung. ... Da der Verein nicht profitorientiert ist, kann das Geld, das eingenommen wird nur für die Ziele des Vereins ausgegeben werden.
G E Z ein unverschämter Verein!!!!
vom 2.1.2006 25 € Historischer Preis
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vor ca 3 monaten erhielt ich einen brief von der GEZ mit inhalt... wenn ich nicht meine gebühren nachzahlen würde, (zeitpunkt des ersten anschreibens bis vor ca. 3 monaten = ca. 260 Euro) droht die GEZ mir an, einen gerichtsvollzieher zu beauftragen oder mein gehalt zu pfänden. nochmals setzte ich einen brief auf in dem ich ausdrücklich und an eides statt versicherte, das ich persönlich kein tv oder radio-gerät besitze. darauf hin erhielt ich ein ABMELDE-formular von der GEZ. dies füllte ich mit einigen veränderungen aus. zb strich ich das wort abmeldung durch und begründete dies damit, da ich nie einen fernseher oder ähnliches angemeldet habe und auch keinen besitze, kann ich auch keinen abmelden. heute 3 wochen nach der pseudo abmeldung, steht ein gerichtsvollzieher der stadt in der ich wohne, also ein von der stadt beauftragter oder zugehöriger gerichtsvollzieher vor der tür und gab mir, völlig wortlos ein schreiben mit der überschrift "zahlungsaufforderung und vollstreckungsankündigung" klein gedruckt drunter: -bei privatrechtlichen forderungen nur "zahlungsaufforderung" mit dem inhalt: forderung der GEZ nachzahlung bla bla bla innerhalb von 3 tagen muß ich den geforderten gesamtbetrag zahlen oder man könne mir unteranderem mit erzwingungshaft kommen. richtig ärgerlich darüber, denn nie hat die GEZ auch nur im erferntesten versucht, bei mir vor ort mal nach zu sehen, ob ich die wahrheit sage oder nicht. oder auch nur einmal auf ein schreiben so zu antworten, das es auch eine antwort auf mein schreiben darstellt!.....naja ich rief auf jeden fall beim zuständigen amt meiner stadt an. die dame dort am telefon erklärte mir die angelegenheit so: ich hätte mich dann wohl nie telefonisch oder schriftlich bei der GEZ nach diesen zahlungsaufforderungen und mahnungen gemeldet um auskuft zu erteilen. ich bestritt dies...sie viel mir ins wort....wenn ich mich schriftlich gemeldet hätte, wäre dies nur gültig wenn ich eine kopie meiner schreiben hätte und diese per einschreiben mit rückschein verschickt hätte (4,80 euro) noch verärgerter frage ich nach dem zuständigen amtsgericht, welches diese vollstreckung begleitet oder überwacht und an welcher unparteiischen stelle ich widerspruch einlegen kann. sie beantwortete dies mit, die stadt wäre zuständig und könne auch vollstrecken. ein zuständiges gericht gäbe es nicht!
Aufnahmegebühr
vom 9.11.2005 20 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
Zusammenschluss einzelner Unternehmer.Laut Satzung: bestimmt die Höhe der Aufnahmegebühr die Mitgliederversammlung,über die auf Antrag frei entschieden werden kann.Üblich sind hier Beräge von 6000 Euro und höher je nach Lust und Laune.Gilt auch für Altunternehmer wenn sie verkaufen.Ist diese Vorgehensweise rechtens. Allerdings ist man dann noch lange kein Mitglied sondern Funkteilnehmer man kann nach 2 Jahren ein Antrag auf Mitgliedschaft stellen dieses steht aber nicht in der Satzung