Fragen: 1)Wie definiert sich ein Porno mit kinderpornografischem Inhalt und in wie fern sind oben genannte Werke mit gezeichneter/fiktiver Handlung davon betroffen. 2.1) Ist der Klick auf einen solchen Link/auf ein solches Thumbnail verboten, wenn nicht eindeutig hervorgeht, dass mindestens einer der Charaktere offensichtlich nicht erwachsen ist. 2.2) Wie verhält es sich rechtlich(Falls 2.1 nicht strafrechtlich verfolgt werden kann ), wenn eben doch eine solche Handlung(siehe oben) klar vor dem Aufruf des Videos/Bildwerkes zu erkennen ist. 3) Ich habe bei meiner Recherche von Paragraphen gelesen, in denen es heißt, dass der Besitz von solchen Schriftwerken verboten ist. ... Desweiteren konnte ich nicht feststellen, wie es sich mit dem bloßen Ansehen verhält, da immer wieder vom "Besitz" (Ich nehme an Download) die Rede ist. ... 4) Auf was wäre generell zu achten, wenn man im Internet nach Pornografischen Werken sucht, um sich nach deutschem Recht nicht strafbar zu machen.