Der Strafbefehl setzt eine Geldstrafe von 40 Tagessätzen zu je 50 Euro, insgesamt 2000 Euro, fest und verpflichtet mich zur Übernahme der Verfahrenskosten gemäß § 465 StPO. ... Hier sind die Gründe für meinen Widerspruch: 1.Ich habe meine Ex-Freundin nicht mit der Faust geschlagen und nicht verletzt 2.Ich habe lediglich als Reflex meine Hand zum Schutz vor mein Gesicht gehalten, nachdem sie mich zuerst geschlagen hatte. 4.Es war auch keine grundlose Handlung von meiner Seite, da sie meinen Wohnung Schlüssel hatte und ihn mir nach zwei Monaten des Bittens nicht zurückgeben wollte. 5.Dieser Vorwurf belastet mich sehr, da es sich um meine Karriere und eine mögliche Eintragung im Führungszeugnis handelt und hier gab es Pressung von Miene ex 6.Das Gericht kann auch prüfen, wie oft meine Ex-Freundin bereits Straftaten begangen hat, und meine eigene weiße Weste einsehen, da ich bisher niemanden geschlagen habe. 7.Mein Anliegen war lediglich, meine Tochter wie gewohnt nach Hause zu bringen.