Diebstahl in wert von 55 wird zu 112. Erstes vergehen. Womit kann ich rechnen
vom 15.5.2023
für 55 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Marcel Blobel / München
Halo Werte Anwälte Ich habe vor kurzem etwas geklaut. ... Habe ich in einem Baumarkt eine Ratasche geklaut im Wert von 55€. ... Ich habe nun einen Anhörungsbogen erhalten Vorwurf Diebstahl § 242 StGB Gesamtwert 112,50€ Ich bereue es zu tiefst die Entscheidung zu dieser tat getroffen zu haben und wünsche mir einfach nur nicht in den Knast zu kommen.