Mietzahlung und Räumungsklage bei Scheidung
vom 20.10.2023
für 50 €
beantwortet von
Rechtsanwältin Yvonne Müller / Heilbad Heiligenstadt
Mein Mann droht mir, wenn ich auf den Hauswert einklagen und nicht "gütlich" auf den von ihm vorgeschlagenen Betrag eingehe, dass ich Miete zahlen muss und wenn ich nicht seine von ihm bestimmte Miete zahle, dass er mich mit Räumungsklage raussetzt. ... Wenn das Gutachten erst Monate nach der Scheidung da wäre, muss er mir dann rückwirkend Zinsen dafür zahlen, dass ich den Zugewinn erst so spät bekomme?