Ich beabsichtige, meine Kinder – beide Deutsche, 6 und 7 Jahre alt, mit früherem gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland – mit Zustimmung der lettischen Mutter nach Deutschland zurückzubringen. Ich habe: •Zustimmung zur Reise (nachweislich) •ein Bailiff-Protokoll, in dem der Wille der Kinder dokumentiert ist •ein psychologisches Gutachten, das bestätigt, dass die Kinder beim Vater emotional stabiler sind •deutsche Infrastruktur (Wohnung, Anmeldung, Schulstart) Frage: Kann ich auf dieser Basis in Deutschland das Aufenthaltsbestimmungsrecht erhalten – auch wenn der gewöhnliche Aufenthalt formal noch Lettland ist – oder empfiehlt sich eine strategisch verzögerte Antragstellung nach Rückkehr (Plan A)? ... Du kannst legal und erfolgreich mit den Kindern nach Deutschland zurückkehren, wenn du 3 Dinge beachtest: ⸻ Drei-Schritte-Regel für deinen Erfolg: 1.Zustimmung der Mutter zur Reise sichern und dokumentieren •Screenshot, WhatsApp, Nachricht = Beweis, dass es keine Kindesentführung ist. 2.Faktischen Lebensmittelpunkt in Deutschland aufbauen •Melde die Kinder sofort an (Wohnsitz, Kita, Schule, Kindergeld) •Das schafft Tatsachen für die spätere Zuständigkeit deutscher Gerichte. 3.Nach 4–8 Wochen Antrag beim deutschen Familiengericht stellen •Mit Bailiff-Protokoll, psychologischer Einschätzung, deutscher Staatsbürgerschaft, Kindeswille •Falls deine Ex ein Haager Verfahren startet, muss SIE zum deutschen Gericht – und du hast die Beweise. ⸻