Kindergeld bei Kontaktabbruch
vom 4.10.2025
für 100 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Thomas Bohle / Oldenburg
GRUNDSITUATION - Sohn, Alter >40, seit Jugend (<18 Jahre) 90% schwerbehindert und voll erwerbsgemindert. Mittlerweile Pflegegrad 3. - Vater hoch vermögend, aber kein Einkommen. - Mutter mental erkrankt mit Vormund, vom Vater seit Jahrzehnten geschieden. ... Der Sohn lebt seither im Haus der Eltern seiner Freundin (eigene Wohnung, zahlt Nebenkosten und symbolische Miete). - Grund für die Einstellung der Unterhaltszahlungen waren weitere finanzielle Schwierigkeiten, die es dem Vater nicht erlauben, das Haus und den sehr hohen Lebensstandard zu halten, wenn er Unterhaltszahlungen leistet.