Übergangener Unterhaltsanspruch ans Jobcenter § 33 SGB II
vom 4.7.2025
für 90 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Deniz Altundag / Bremen
Sehr geehrte Damen und Herren, Das Jobcenter fordert von mir einen Unterhaltsrückstand (Trennungsunterhalt) vom 01.03.2024 bis 06.10.2024 aufgrund übergangenen Unterhaltsanspruch nach § 33 SGB II. ... Außerdem hat mir meine Orthopädin, in dem Zeitraum, für welchen Unterhalt gefordert wird, osteopathische Behandlungen verschrieben. ... Dazu sei erwähnt, dass die KiTa meiner Tochter und die Schule meines Sohnes 1 Min.