in Bezug auf die Ausbildungsvergütung meines Sohnes ab September 2024, die ca.1000 Euro netto beträgt, möchte ich den von mir zu zahlenden Unterhalt für meinen Sohn geb.11.09.2008 überprüfen. Der Unterhalt wurde im September 2020 gemäß des Vergleiches vor dem Familiengericht festgestellt und mit 100 % des Regelbetrages für meinen Sohn berechnet. ... Mein Sohn wohnt weiter bei der Kindesmutter.Aber ich muss darauf hinweisen, dass ich beim Abschluss des Vergleiches viel weniger verdient habe als jetzt.Auf jeden Fall habe ich Kindesunterhalt immer mit einer dynamicher Anpassung bezahlt, was bedeutet, dass ich jedes Jahr mehr an meinen Sohn bezahlt habe.Besteht eine Möglichkeit, dass das Familiengericht in diesem Fall kann Ausbildungsvergütung meines Sohnes bei der Berechnung des Kindesunterhaltes nicht berücksichtigt, weil ich beim Abschluss des Vergleiches viel weniger vedient habe?