Betreuungsunterhalt, Mutter möchte keine Angabe machen
vom 18.3.2025
für 35 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Gerhard Raab / Frechen-Königsdorf
Nur jetzt zu meiner eigentlichen Frage: Inwiefern ist die Mutter verpflichtet, mir eventuelle Nebentätigkeiten zu melden und inwiefern kann ich diese Einkünfte auf den Unterhalt ( Mutter ) anrechnen. Inwiefern kann ich Ihre neue Partnerschaft ( sofern sie mit Ihm gemeinsam wohnt) auch auf den Unterhalt anrechnen. ... Würde sie aber Bezüge vom Jobcenter erhalten, wäre Sie ja auch verpflichtet die Angaben zu machen und es würden eventuelle Abzüge gemacht.