12.7.2019
| 51,00 €
von Rechtsanwalt Andreas Krueckemeyer
Seitdem zahlt der Ex-Mann für die gemeinsame Tochter (19) monatlich 250,00 € Kindesunterhalt an meine Lebensgefährtin. ... Seit einiger Zeit ist aber auch klar, dass sie zum 01.08.2019 eine "klassische Ausbildung" zur Reiseverkehrskauffrau beginnt, da die Tochter ihre berufliche Zukunft in dieser Branche sieht. Fragestellung: Der Ex-Mann meiner Lebensgefährtin ist der Meinung, dass der Anspruch auf Kindesunterhalt ab sofort entfällt, da die Tochter bereits eine Ausbildung absolviert habe.