Mein Ex-Partner (kamerunischer Staatsbürger) und ich sind seid ca. 3,5 Jahren getrennt, wir haben eine gemeinsame Tochter(5)und das gemeinsame Sorgerecht, welches tatsächlich jedoch ausschließlich von mir ausgeübt wird.Die Aufenthaltserlaubnis meines Ex-Partners wird, meiner Kenntnis nach, nur durch die "Personensorge" gegenüber seiner Tochter aufrecht erhalten. ... Ebenso bei einer Namensänderung meiner Tochter bei einer Heirat geschweige denn einer Adoption durch meinen Freund.Hatte er mir vor seinem Verschwinden noch zugesagt bei einem Antrag auf alleiniges Sorgerecht zuzustimmen so streitet er dieses heute ab. ... Meine größte Sorge ist, dass wenn mir etwas passiert, meine Tochter ja automatisch zu ihm gehen würde, welches ich wirklich nicht verantworten kann(sie soll aber zu meinem Freund der meiner Ansicht nach keinerlei Chancen hat oder zu meinen Eltern).Derzeit ist unser Kontakt sehr angespannt und ich habe Angst davor, dass er die Kleine besucht, mit ihr alleine ist, da ich ihm auch zutraue, dass er eines Tages mit ihr verschwindet.Bislang habe ich nie etwas unternommen, da ich meiner Tochter nicht den Vater nehmen wollte, der er ja nunmal immer bleiben wird und vorallem, weil er unberechenbar ist, falls ich nicht mit ihm kooperiere.Ich weiss, dieser Fall ist recht komplex, hoffe jedoch hier einen Rat zu bekommen wie ich diesen Zustand endlich klären kann und welche Chancen ich habe das alleinige Sorgerecht bzw. zumindest das Aufenthaltsbestimmungsrecht zu bekommen.Über einen Rat würde ich mich daher sehr freuen und bedanke mich vorab für ihre Hilfe!