Guten Tag, aktuell warte ich auf das Urteil des Amtsgerichtes Offenbach, welches mir möglicherweise das gemeinsame Sorgerecht für meinen Sohn im Kindergartenalter entzieht, den meine Noch-Ehefrau vor 3 Jahren über mehr als 600km Anfahrt entzogen und das vorläufige Aufenthaltsbestimmungsrecht hat. ... Sie ist im Kindergarten als Elternsprecherin aktiv und dieser verleumdet mich, dass sie ohne jeden wichtigen Grund behaupten, Personal und Kinder vor mir schützen zu müssen, da ich mich ungebührend bei der Abholung zum Umgang verhalten hätte, obwohl ich lediglich mit ihnen sprechen wollte, was verweigert wurde. ... Aus meiner Sicht geht es doch garnicht, dass man ein Grundrecht des Kindes und der Eltern mal eben so einfach entzieht oder?