Bemessungsgrundlage Elterngeld - Dienstvergütung als laufendes Einkommen?
beantwortet von
Rechtsanwältin Doreen Prochnow / Rostock
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Lebensgefährtin Frau M. hat Elterngeld für unser Kind (geb. ... Frau M. erziehlt ausschließlich Einkommen aus nichtselbstständiger Tätigkeit (kein Beamtenstatus). ... Ist es zulässig, die Nachzahlungen für 2018 geleistete Dienste, welche erst im Jahr 2019 ausbezahlt wurden, bei der Elterngeldbemessung nicht als "laufendes Einkommen" sondern als "sonstiger Bezug" zu werten, und daher nicht zu berücksichtigen?