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5 Ergebnisse für ausbildung sohn zweitausbildung juli

Unterhalt Volljährig Erstausbildung
vom 17.1.2012 60 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwältin
Zum Sachverhalt : am Juli 2011 volljährig. unterhaltspflichtiger Vater zahlte bis zum September 2011 einen Unterhalt von 365 Euro pro Monat Diese Unterhaltsberechnung resultierte aus einer Berechnung von 2008 , die auch für den damals noch in Ausbildung befindlichen Bruder galt , mit dem Unterhaltsanspruch für beide in Höhe von 465 Euro, nachdem der Bruder die Ausbildung beendet hatte kürzte der Vater den Unterhalt um 100 Euro auf eben besagte 365 Euro. Bis einschliesslich September 2011 wurde dieser Unterhalt gezahlt, Kindergeld erhielt die Mutter , bei der der Sohn lebt Ab Oktober 2011 wurde kein Unterhalt seitens des Vaters gezahlt mit der Begründung , das der Sohn sich nicht genügend bemühe eine Ausbildung zu finden. ... Zum Abschluss des ersten Jahres stellte sich jedoch heraus das der erforderliche Notendurchschnitt nicht erreichte wurde Die Schule war somit beendet im Juli 2011.
Unterhalt für Volljährigen mit eigener Wohnung
vom 17.9.2009 60 € Historischer Preis
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Sie geht noch bis Juli 2010. ... Bereits in 2007 hatte der Sohn diese Ausbildung angefangen und dann abgebrochen. ... Nun meine Fragen: 1.Zur Unterhaltszahlung bin ich ja bis zum Ende der ersten Ausbildung (Juli 2010) verpflichtet.
Unterhalt für über 18-jährigen
vom 7.12.2006 30 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
Hallo, mein 21-jähriger Sohn,zu dem ich seit knapp 20 Jahren keinerlei Kontakt habe,beendete im Juli 2004 seine Ausbildung zum Sozialversicherungsfachangestellten bei der AOK und wurde anschließend für ein Jahr übernommen.Danach war er arbeitslos und absolvierte in dieser Zeit auch seinen Zivildienst. ... Ich selbst aber bin der Meinung,daß ich ihm gegenüber nicht mehr unterhaltspflichtig bin aufgrund 1.abgeschlossene Ausbildung,daher wirtschaftlich selbständig 2.Ende Ausbildung/Beginn BK mehr wie 2 Jahre auseinander,also nicht zeitnah 3.jetzige angestrebte Ausbildung mit Schwerpunkt BWL hat nichts mit dem erlernten Beruf zu tun oder ist als aufbauend darauf zu sehen, somit Zweitausbildung Abschließend wäre zu sagen,daß er noch bei seiner Mutter wohnt, zu der ich ebenfalls seit ca. 20 Jahre keinerlei Kontakt habe und meinen bisherigen Unterhaltsverpflichtungen ihm gegenüber immer pünktlich nachgekommen bin.
Unterhalt / Berufsausbildung
vom 27.6.2005 20 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
Mein Sohn, 20 Jahre alt, wohnt seit 1988, nach Ehescheidung, in der BRD – Baden Würtenberg. ... In 2003 zum 2 Jährigen Kaufmännischen Berufskolleg dass er in Juli 2005 mit ein Staatlich anerkannten Diplom abschliesen wird. ... Weiter studieren sicher nicht. 3 Fragen: - Hat mein Sohn jetzt sein Berufsausbildung abgeschlossen; - hat er ab August 2005 noch Recht auf mein Unterhalt und - wenn ja, dann bis wie lange hat er Recht darauf?