Ich dürfe mein KFZ nur per Hänger zum TÜV vorführen, da mir die Inbetriebnahme, durch Anordnung der Zulassungsstelle, verboten wurde Alternativ könnte ich mein KFZ abmelden, mir dann gleichzeitig das Kennzeichen reservieren und mit einer gültigen EVB (Versicherungsnummer) dürfe ich dann zum TÜV mit dem besagtem PKW fahren. ... Laut: Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr*) (Fahrzeug-Zulassungsverordnung - FZV) § 10 Ausgestaltung und Anbringung der Kennzeichen) Abs. (3) Das Kennzeichenschild mit zugeteiltem Kennzeichen muss der Zulassungsbehörde zur Abstempelung durch eine Stempelplakette vorgelegt werden. ... Die Steuerpflicht dauert 1. bei einem inländischen Fahrzeug, vorbehaltlich des Absatzes 2, solange das Fahrzeug zum Verkehr zugelassen ist, mindestens jedoch einen Monat.