Satzungsgemäße Handlungsfähigkeit eines Vereins
vom 18.6.2025
für 48 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Valentin Becker / Mönchengladbach
Vorsitzenden c)dem/der Schriftführer/in und d)dem/der Kassenwart/in 2.Der Vorstand wird durch die Mitgliederversammlung für die Dauer von zwei Jahren mit einfacher Mehrheit gewählt. Die Mitgliederversammlung kann ein Vorstandsmitglied mit der Ausübung der Vorstandsämter Schriftführer oder Kassenwart als Zweitamt betrauen. 3.Vorstand im Sinne der §§ BGB sind der 1. ... Auf diese Weise bestimmte Vorstandsmitglieder bleiben bis zur nächsten Mitgliederversammlung im Amt.