Sehr geehrte Damen und Herren, ich wende mich heute an Sie mit der dringenden Bitte, die rechtliche Situation rund um den Kauf meiner Immobilie zu prüfen – insbesondere im Hinblick auf eine mögliche arglistige Täuschung durch den Verkäufer sowie weitere beteiligte Parteien. ... Besonders brisant ist hierbei, dass der Verkäufer Mitglied des Vorstands der Eigentümergemeinschaft war und daher von Anfang an wusste, dass es sich rechtlich nicht um ein Reihenhaus, sondern um eine Wohnung handelt. ... Bitte prüfen Sie, ob auf Grundlage dieser Tatsachen eine arglistige Täuschung im Sinne des § 123 BGB vorliegt und welche rechtlichen Schritte (z.