AG Berlin geschaffenen Zustande zu erhalten, auch die Gartenfläche laufend bepflanzt zu erhalten, d. die in dem zu f. angegebenen Privatwege liegenden Leitungen, sowie etwaige Anschlüsse dieser Leitungen, an die öffentlichen Hauptleitungen, auch soweit diese Anschlüsse ausserhalb der Privatwege oder der anliegenden Grundstücke liegen, gesamtschuldnerisch mit den zu f. angegebenen Eigentümern dauernd zu erhalten, sowie die Kosten für die bauliche und betriebliche Unterhaltung der Brauch- und Regenwasserleitungen auf der Strecke zwischen den öffentlichen Strassenleitungen und den nächsten hinter der Bauflucht auf dem Gelände der Siedlung gelegenen Einsteigeöffnungen im Verhältnis 1 : 104 zu tragen, Weitere Grundbucheintragungen, Abtg. ... In Auseinandersetzung befinde ich mich mit dem Nachbarn des Reihenhauses zur Rechten, der sein Immobil etwa vor 10 Jahren erwarb.