Spekulationssteuer, Immobilienrecht
vom 22.7.2025
für 81 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Matthias Richter / München
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte Sie um eine steuerrechtliche Beurteilung für folgenden Sachverhalt: - Im Jahr 2002 kaufte ich mit einem Freund ein Mietshaus in Berlin. - Wir beide haben dafür KEINE Firma gegründet, aber das Finanzamt hat uns daraufhin als Grundstücksgemeinschaft geführt. - Uns gehörte also jeder m² zur Hälfte. - Im Jahr 2021 machten wir ein Abgeschlossenheits- und eine Teilungserklärung und teilten die 10 Wohnungen des Mietshauses unter uns beiden hälftig auf. - Jetzt in 2025 verkaufe ich eine Wohnung (welche mir alleine gehört). Frage: Gibt es einen Grund, warum ich Spekulations-/Einkommensteuer auf den Erlös ans Finanzamt zahlen muss?? (Meine Sachbearbeiterin beim Finanzamt konnte mir bisher nicht abschließend eine Aussage dazu machen.)