Verkauf Eigentumswohnung
vom 21.8.2025
für 50 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Matthias Richter / München
Im Notarvertrag steht unter anderem geschrieben: - Es gibt keine Beschaffenheitsvereinbarung "Die Veräußerer übertragen den Vertragsgegenstand in der heutigen altersbedingten Beschaffenheit" "Ansprüche und Rechte des Erwerbers wegen eines Sachmangels des Grundstücks, des Gebäudes und der etwa mitverkauften beweglichen Sachen sind - soweit keine Beschaffenheit ausdrücklich in dieser Urkunde vereinbart wurde, die Veräußerer nicht arglistig handeln und soweit gesetzlich möglich - ausgeschlossen. ... Dieser Notarvertrag wurde am 17.07. unterzeichnet.