Beim Entfernen von Pflanzen im Bereich der Grenze zur Garage ist aufgefallen, dass ein unterirdisches Leerrohr (vom Haus des besagten Erben kommend) quer über unser Grundstück (d.h. im Bereich der zu pflasternden Fläche) zu seiner Garage führt, um diese mit Elektrizität zu versorgen. Der Bauart nach zu urteilen wurde das Leerrohr in den 70ern direkt beim Bau des Hauses verlegt. ... Welche Rechte können wir gegenüber dem genannten Erben, der aktueller Eigentümer der Immobilie ist, geltend machen und vor allem wie?