. §840 ZPO bin ich verpflichtet, innerhalb einer Frist von zwei Wochen dem Gläubiger folgendes schriftlich mitzuteilen: (Hier bitte ich um Hilfe, da ich selber keine Pfändung möchte) 1) ob und inwieweit sie die Forderung als begründet anerkenne und Zahlung zu leisten bereit sei (Meine Tochter hat Zahlungsschwierigkeiten und auch ich kann aktuell nicht helfen. ... Sie hat nun wieder ein P-Konto und wird das kommende Gehalt auf ihr P-Konto einzahlen lassen.) 2) ob und welche Ansprüche andere Personen an die Forderung machen; Was kann ich hier antworten? ... Ihr Gehalt ist 1200€. 3) ob und wegen welcher Ansprüche die Forderung bereits für andere Gläubiger gepfändet sei; (Meine Tochter hat noch zwei weitere Pfändungen (andere Gläubiger), bei denen sie ebenfalls noch eine vereinbarung treffen muss.) 4) ob innerhalb der letzten zwölf Monate im Hinblick auf das Konto, dessen Guthaben gepfändet worden ist, nach § 907 ZPO die Unpfändbarkeit des Guthabens festgesetzt worden ist, und (Was hat das zu bedeuten?